NovaEat Akademie

Temperaturen, Kühlkette und Haltbarkeit

Vorgeschriebene Kühl- und Tiefkühltemperaturen, Warmhalten, Abkühlen, Auftauen und betriebsinterne Haltbarkeitsfristen.

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Aus den Merksätzen

  • Tiefkühlware: -18 °C oder kälter, Randschicht kurzfristig höchstens -15 °C (HyV Art. 25).
  • Rind/Schwein 7 °C, Geflügel 4 °C, Innereien 3 °C, Hackfleisch 2 °C, frischer Fisch höchstens 2 °C (HyV Art. 29, Art. 44).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen

Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • HyV Art. 24, 25, 27, 29, 31, 44

Bereit zum Lernen?

Fragenbank und Prüfungssimulation zur Vorbereitung auf die kantonale Wirtefachprüfung Basel-Stadt: Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz, Passivrauchschutz, L-GAV, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen.

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Ein Kauf gilt für eine Person.