NovaEat Akademie

Selbstkontrolle, HACCP und Meldepflichten

Pflichten der verantwortlichen Person: Selbstkontrolle, gute Verfahrenspraxis, HACCP, Dokumentation, Meldung, Rückverfolgbarkeit und Rückruf.

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Aus den Merksätzen

  • Selbstkontrolle ist Pflicht für alle, die mit Lebensmitteln umgehen; die amtliche Kontrolle ersetzt sie nicht (LMG Art. 26).
  • Jeder Betrieb braucht eine verantwortliche Person, sonst haftet die Betriebsleitung (LGV Art. 73).

Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.

Rechtsgrundlagen

Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:

  • LGV Art. 2, 20, 73, 74, 75, 76, 77, 78, 79, 80, 83, 84, 85
  • LMG Art. 11, 26, 27, 28
  • HyV Art. 3, 22, 71
  • GGG BS § 4

Bereit zum Lernen?

Fragenbank und Prüfungssimulation zur Vorbereitung auf die kantonale Wirtefachprüfung Basel-Stadt: Lebensmittelrecht, Hygiene, Jugendschutz, Passivrauchschutz, L-GAV, Arbeitsrecht und Sozialversicherungen.

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Ein Kauf gilt für eine Person.