Temperaturen: kühlen, erhitzen, warmhalten, abkühlen, auftauen
Welche Temperaturen das Gesetz vorschreibt, welche Werte Behörden empfehlen und wie Sie Kühlkette, Erhitzen, Abkühlen und Auftauen im Alltag richtig machen.
- Lektion, Checkliste und 21 Übungsfragen · ca. 20 Min.
- Modul 5 von 10 im Kurs: Hygieneschulung Lebensmittel Schweiz
CHF 19.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Die Kühlkette darf nicht unterbrochen werden; Abweichungen nur für begrenzte Zeit und ohne Gesundheitsgefahr (HyV Art. 24 Abs. 3).
- Tiefgefrorene Lebensmittel: –18 °C oder kälter, Randschicht kurzfristig höchstens –15 °C (HyV Art. 25 Abs. 3).
Die vollständige Lektion, die Checkliste, alle Merksätze und die Übungsfragen mit Erklärung sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen
Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:
- HyV Art. 24, 25, 27, 29, 31, 44
- LGV Art. 74