Kreuzkontamination, Lagerung und Datierung
Wie Sie Rohes und Genussfertiges trennen, den Kühlschrank richtig einräumen, Daten auf Packungen verstehen und selbst Hergestelltes beschriften.
- Lektion, Checkliste und 20 Übungsfragen · ca. 15 Min.
- Modul 6 von 10 im Kurs: Hygieneschulung Lebensmittel Schweiz
CHF 19.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Rohe, nicht genussfertige Lebensmittel sind von genussfertigen getrennt aufzubewahren; beim Waschen und Rüsten braucht es eine Abgrenzung (HyV Art. 17 Abs. 2).
- Lebensmittel sind bei Herstellung, Lagerung, Abgabe und Transport vor Kontamination zu schützen (HyV Art. 17 Abs. 4).
Die vollständige Lektion, die Checkliste, alle Merksätze und die Übungsfragen mit Erklärung sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen
Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:
- HyV Art. 4, 6, 7, 17, 24, 25
- LIV Art. 13; Anhang 1
- LMG Art. 7