Allergene: informieren und Kreuzkontakt vermeiden
Die 14 Zutaten nach Schweizer Recht, wie Gäste schriftlich oder mündlich informiert werden müssen und wie Sie in Küche und Service Verwechslungen und Kreuzkontakt vermeiden.
- Lektion, Checkliste und 20 Übungsfragen · ca. 15 Min.
- Modul 8 von 10 im Kurs: Hygieneschulung Lebensmittel Schweiz
CHF 19.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Die 14 Zutaten, die Allergien oder andere unerwünschte Reaktionen auslösen können, stehen in LIV Anhang 6 (LIV Art. 10).
- Über offen angebotene Lebensmittel muss gleich informiert werden wie über vorverpackte (LGV Art. 39 Abs. 1).
Die vollständige Lektion, die Checkliste, alle Merksätze und die Übungsfragen mit Erklärung sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen
Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:
- LIV Art. 5, 10, 11; Anhang 6
- HyV Art. 12