Schutz vor Passivrauchen
Rauchverbot in Innenräumen, Anforderungen an Fumoirs in Basel-Stadt und die Regeln des Bundes.
- 20 Fragen in diesem Thema
- Thema 8 von 14 im Kurs: Wirtefachprüfung Basel-Stadt – Prüfungsvorbereitung
CHF 29.90 einmalig Kurs kaufen Zum Kurs
Aus den Merksätzen
- Rauchen in öffentlich zugänglichen Innenräumen ist verboten; Ausnahme: abgetrennte, unbediente Fumoirs mit eigener Lüftung (GGG BS § 34).
- Fumoirs dürfen kein Durchgangsraum sein (V GGG BS § 16 Abs. 2).
Alle Merksätze, die Fragen mit Erklärung und die Prüfungssimulation sind Teil des Kurses.
Rechtsgrundlagen
Die Fragen stützen sich auf diese Bestimmungen:
- PaRG Art. 1, 2, 3, 4, 5
- GGG BS § 7, 21, 29, 34
- PaRV Art. 2, 4